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Prime speciale

Primă de Crăciun § 20 TVöD

Prima anuală din sectorul public, explicată în detaliu.

Die Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD) wird zusammen mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt. Sie bemisst sich als Prozentsatz des Tabellenentgelts der Stufe, die im November berufen wird.

Bemessungssätze 2026 nach Tarifbereich

TarifbereichEntgeltgruppenSatz
TVöD VKA (Kommune)E1, E2, E2Ue, E3, E4, E5, E6, E7, E8, E9a, E9b, E9c, E10, E11, E12, E13, E14, E15, E15Ue85 %
TVöD BundE1, E2, E2Ue, E3, E4, E5, E6, E7, E895 %
E9a, E9b, E9c, E10, E11, E1290 %
E13, E14, E15, E15Ue75 %
TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst)S2, S3, S4, S7, S8a, S8b, S9, S11a, S11b, S12, S13, S14, S15, S16, S17, S1885 %
TVöD PflegeP5, P6, P7, P890 %
P9, P10, P11, P12, P13, P14, P15, P1685 %

Rechenbeispiel: EG 9a, Stufe 3, TVöD VKA

Tabellenentgelt 4.097,67 € × 85 % = 3.483,02 € Jahressonderzahlung. Der Betrag kommt zusätzlich zum Monatsgehalt für November und wird vollständig versteuert.

Voraussetzungen & Kürzungen

  • Stichtag 1. Dezember: Voraussetzung ist, dass am 1. Dezember ein gültiges Arbeitsverhältnis besteht.
  • Zwölftelung (§ 20 Abs. 4): Für jeden Monat des Jahres ohne Entgeltanspruch (z. B. unbezahlter Urlaub, Elternzeit) vermindert sich die Sonderzahlung um ein Zwölftel.
  • Steuer- und Sozialabzüge: Die Sonderzahlung wird als sonstiger Bezug (Einmalzahlung) voll versteuert und unterliegt der Sozialversicherungspflicht.
  • Tarifliche Neuregelung: Der Bemessungssatz wird je Laufzeit neu verhandelt – 2026 gilt die Regelung der Tarifeinigung vom 06.04.2025.

Häufige Fragen

Was ist die Jahressonderzahlung im TVöD?

Die Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD) ist das Weihnachtsgeld der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie wird als fester Prozentsatz des Tabellenentgelts der zuletzt bezahlten Stufe berechnet und zusammen mit dem Tabellenentgelt für November ausgezahlt – im Jahr 2026 also mit dem Gehaltsabrechnung für November.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld 2026?

TVöD VKA: 85 Prozent für alle Entgeltgruppen. TVöD Bund: 95 Prozent (E 1 bis E 8), 90 Prozent (E 9a bis E 12) und 75 Prozent (E 13 bis E 15). TVöD SuE: 85 Prozent. TVöD Pflege: 90 Prozent (P 5 bis P 8) und 85 Prozent (P 9 bis P 16).

Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch?

Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis am Stichtag 1. Dezember. Für jeden Monat ohne Entgeltanspruch – etwa unbezahlter Urlaub oder ein Monat ohne Gehaltsanspruch – vermindert sich die Sonderzahlung um ein Zwölftel (§ 20 Abs. 4 TVöD).

Wird das Weihnachtsgeld versteuert und verbeitragt?

Ja. Die Jahressonderzahlung gilt als sonstiger Bezug und wird nach der Steuerklasse voll versteuert. Auch die Sozialversicherung erfasst den Betrag vollständig – die Zahlung erhöht das Jahresarbeitsentgelt und kann dadurch die Beitragsbemessungsgrenzen beeinflussen.

Ist die Jahressonderzahlung im TVöD tariflich geregelt?

Ja, in § 20 TVöD bzw. § 20 TVöD Bund. Der Satz wird für jede Laufzeit neu vereinbart – 2026 gilt die Regelung der Tarifeinigung vom 06.04.2025. Ein Anspruch besteht unabhängig von der Entgeltgruppe, die Unterschiede liegen allein im Bemessungssatz.

Wie berechne ich mein Weihnachtsgeld?

Multiplizieren Sie Ihr aktuelles Tabellenentgelt mit dem Bemessungssatz Ihrer Entgeltgruppe – beispielsweise 4.097,67 € × 85 % = 3.483,02 € für EG 9a Stufe 3 im TVöD VKA. Der Weihnachtsgeld-Rechner übernimmt die Berechnung automatisch mit allen Sätzen 2026.