Gehaltstabelle 2026 für Entgeltgruppe 1 TVöD
Monatliche Bruttoentgelte nach der Tarifeinigung 2026 für Vollzeit (100 % Arbeitszeit):
| Stufe | Laufzeit | TVöD VKA (Kommune) | TVöD Bund |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Neueinstellung (1 Jahr) | — | — |
| Stufe 2 | Nach 1 Jahr (2 Jahre) | 2.534,55 € | 2.543,55 € |
| Stufe 3 | Nach 3 Jahren (3 Jahre) | 2.568,83 € | 2.568,83 € |
| Stufe 4 | Nach 6 Jahren (4 Jahre) | 2.611,69 € | 2.611,69 € |
| Stufe 5 | Nach 10 Jahren (5 Jahre) | 2.651,64 € | 2.651,64 € |
| Stufe 6 | Endstufe (nach 15 Jahren) | 2.754,50 € | 2.754,50 € |
Voraussetzungen & Tätigkeiten für EG 1
Qualifikationsanforderungen:
Anlern- und Hilfstätigkeiten
Typische Berufsbilder:
Reinigungskräfte, Boten, Küchenhelfer
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Häufige Fragen
Was verdient man in Entgeltgruppe 1 TVöD?
Für EG 1 werden die Werte je Stufe in der Gehaltstabelle oben ausgewiesen (TVöD VKA und TVöD Bund, Vollzeit mit 39 Wochenstunden). Der Rechner berechnet daraus Brutto, Netto und Jahressonderzahlung für Ihre individuelle Arbeitszeit.
Welche Tätigkeiten fallen unter Entgeltgruppe 1?
Typische Tätigkeiten in EG 1: Reinigungskräfte, Boten, Küchenhelfer. Die Qualifikationsanforderung lautet: Anlern- und Hilfstätigkeiten. Die endgültige Eingruppierung nimmt der Arbeitgeber anhand der Tätigkeitsbeschreibung vor (§ 12 TVöD).
Wie lange dauert der Stufenaufstieg in EG 1?
Der Aufstieg erfolgt automatisch: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei weiteren Jahren, Stufe 4 nach drei, Stufe 5 nach vier und die Endstufe 6 nach fünf Jahren in der jeweiligen Stufe. Insgesamt sind das 15 Jahre Gesamterfahrung in der Entgeltgruppe. Bei überdurchschnittlicher Leistung ist der Aufstieg ab Stufe 4 verkürzbar (§ 17 Abs. 2 TVöD).
Was ist der Unterschied zwischen TVöD VKA und TVöD Bund für EG 1?
Die Tabellenwerte unterscheiden sich je nach Tarifbereich: In der Kommune erhalten Beschäftigte in EG 1 Stufe 3 2.568,83 €, beim Bund 2.568,83 €. Auch die Jahressonderzahlung ist verschieden – bei der VKA einheitlich 85 Prozent, beim Bund gestaffelt nach Entgeltgruppe.
Welcher Abschluss wird für EG 1 vorausgesetzt?
Anlern- und Hilfstätigkeiten – das ist die tarifliche Anforderung für die Vergütungsgruppe 1. Ein bestimmter Abschluss ist nicht zwingend, wenn gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen werden können. Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.