Welche Abzüge werden vom TVöD Brutto abgezogen?
1. Lohnsteuer & Solidaritätszuschlag
Der Rechner verwendet den exakten Programmablaufplan (PAP 2026) des BMF. Für Steuerklasse I bis IV entfällt der Soli für die allermeisten Tarifbeschäftigten aufgrund der hohen Freigrenze (20.350 € Jahreslohnsteuer).
2. Sozialversicherungsbeiträge 2026
• Krankenversicherung: 7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag (AN-Hälfte des KV-Zusatzbeitrags von 2,9 %)
• Rentenversicherung: 9,3 % AN-Anteil (Beitragsbemessungsgrenze 101.400 €)
• Arbeitslosenversicherung: 1,3 % AN-Anteil
• Pflegeversicherung: 1,8 % AN-Anteil (+ 0,6 % Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren, minus 0,25 % je Kind ab dem 2. Kind)
3. VBL Zusatzversorgung (§ 37 ATV)
Angestellte im öffentlichen Dienst zahlen Pflichtbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung (z. B. VBL). Der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,81 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.
Steuerklassen im Überblick
Die Steuerklasse bestimmt den Lohnsteuerabzug – und damit unmittelbar das Netto:
| Steuerklasse | Für wen gilt sie? |
|---|---|
| I | Ledige, keine Kinder, kein Ehegatte |
| II | Alleinerziehende mit Kind, Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratet, ein Ehepartner arbeitet nicht |
| IV | Verheiratet, beide arbeiten mit ähnlichem Einkommen |
| V | Verheiratet, auf Antrag in Kombination mit III |
| VI | Zweiter Arbeitsplatz neben einem anderen Beschäftigungsverhältnis |
Hinweis: Die Steuerklasse ändert nur den Abzug im Monatsverlauf. Die endgültige Steuerschuld ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung.
Häufige Fragen
Wie berechne ich mein TVöD-Netto für 2026?
Tragen Sie Tarifbereich, Entgeltgruppe, Stufe und Beschäftigungsumfang ein, dann Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge, Geburtsjahr und Krankenkassen-Zusatzbeitrag. Der Rechner ermittelt daraus Lohnsteuer nach dem PAP 2026 sowie alle Sozialversicherungsbeiträge und weist das verbleibende Netto aus.
Welche Abzüge gibt es beim TVöD?
Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer je nach Bundesland), Krankenversicherung (7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags), Pflegeversicherung (1,8 Prozent plus Kinderlosenzuschlag beziehungsweise Abschläge), Rentenversicherung (9,3 Prozent), Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent) sowie die VBL-Zusatzversorgung (1,81 Prozent).
Warum fällt bei mir kein Solidaritätszuschlag an?
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag liegt 2026 bei 20.350 Euro Jahreslohnsteuer (40.700 Euro bei Zusammenveranlagung). Diese Grenze überschreiten Beschäftigte im TVöD in der Praxis nur in Ausnahmefällen – bei Steuerklasse I bis IV entfällt der Zuschlag daher fast immer.
Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf mein Netto aus?
Die Kirchensteuer wird zusätzlich zur Lohnsteuer erhoben: 9 Prozent der Lohnsteuer in Nordrhein-Westfalen und den meisten Ländern, 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg. Ohne Lohnsteuer – etwa unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro – fällt keine Kirchensteuer an.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Jahresentgelt?
Das Monatsbrutto ist das Tabellenentgelt der gewählten Stufe. Das Jahresentgelt enthält zusätzlich die Jahressonderzahlung sowie gegebenenfalls Leistungsentgelt und Zuschläge. Für die Sozialversicherungsbeiträge zählt das Jahresarbeitsentgelt, übersteigt es die Beitragsbemessungsgrenze, fallen ab dieser Grenze keine weiteren Beiträge an.