Öffentlicher Dienst in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sind Kommunalbeschäftigte im Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV NRW) organisiert. Das Bundesland NRW hat die höchste Dichte an TVöD-Beschäftigten in Deutschland – von der Stadtverwaltung Köln über das Bürgeramt Düsseldorf bis zum Bauhof in Dortmund.
| Arbeitgeber in NRW | Geltender Tarif | Hinweis |
|---|---|---|
| Städte, Gemeinden, Kreise, Zweckverbände | TVöD VKA | KAV NRW |
| Stadtwerke, Stadtwerke-Tochtergesellschaften, kommunale Eigenbetriebe | TVöD VKA | In der Regel KAV NRW, teils eigene Haustarifverträge |
| Land NRW, Universitäten, Landesbehörden | TV-L NRW | Eigener Landestarifvertrag |
| Bundesbehörden in NRW (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Zoll) | TVöD Bund | Bund als Arbeitgeber |
| Evangelische und katholische Einrichtungen | Kirchlicher TVöD (KTV) | Eigenständiger Tarifvertrag |
Kirchensteuer NRW
9 % der Lohnsteuer – nur Bayern und Baden-Württemberg zahlen 8 %, alle übrigen Bundesländer 9 %.
Arbeitszeit im KAV NRW
39 Stunden pro Woche in Vollzeit nach § 6 Abs. 1 TVöD – bundeseinheitlich in West und Ost.
Jahressonderzahlung
Seit 2026 einheitlich 85 % des Sommerdurchschnitts für alle Entgeltgruppen (§ 20 TVöD VKA).
TVöD Gehalt NRW 2026
Monatsbrutto in Vollzeit (39 Stunden) nach der TVöD VKA-Entgelttabelle 2026 – gültig für Kommunen in Nordrhein-Westfalen:
| Tätigkeit | Gruppe | Stufe 1 | Stufe 3 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|
| Sachbearbeitung / Verwaltung | E9a | 3.658,61 € | 4.097,67 € | 4.979,97 € |
| Fachaufgaben mit Verantwortung | E11 | 4.269,64 € | 5.046,03 € | 6.326,77 € |
| Höherer Dienst | E13 | 4.901,11 € | 5.709,87 € | 7.025,87 € |
Tabellenentgelte sind bundeseinheitlich – Unterschiede in NRW ergeben sich aus Kirchensteuer, Leistungsentgelt und Zusatzvereinbarungen.
Häufige Fragen
Welcher Tarifvertrag gilt in Nordrhein-Westfalen?
Für kommunale Beschäftigte in NRW gilt der TVöD in der Fassung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände – tariflich organisiert im Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV NRW). Beschäftigte des Landes NRW und der Universitäten werden dagegen nach dem TV-L NRW vergütet, Bundesbehörden nach TVöD Bund und kirchliche Einrichtungen nach dem kirchlichen TVöD.
Wie hoch ist die Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Kirchensteuer 9 Prozent der festgesetzten Lohnsteuer. Nur in Bayern und Baden-Württemberg gilt ein Satz von 8 Prozent, in allen übrigen 14 Bundesländern 9 Prozent. Ohne Lohnsteuer fällt auch keine Kirchensteuer an – unterhalb des Grundfreibetrags wird daher keine Kirchensteuer fällig.
Welche Städte und Kreise in NRW zahlen nach TVöD?
Alle kreisfreien Städte und Kommunen des KAV NRW, darunter Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Bielefeld, Münster, Bonn und Wuppertal sowie die Kreise wie Kreis Gütersloh, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis oder Kreis Mettmann. Die Gehaltsentwicklung richtet sich nach den TVöD-Runden, nicht nach dem Landestarif NRW.
Wodurch unterscheidet sich das TVöD-Gehalt in NRW von anderen Bundesländern?
Das Tabellenentgelt des TVöD VKA ist bundeseinheitlich – ein Beschäftigter in Köln und einer in München erhalten dasselbe Tabellenentgelt für dieselbe Gruppe und Stufe. Unterschiede ergeben sich nur aus Bundesland-spezifischen Zuschlägen wie der Kirchensteuer, aus Zusatzvereinbarungen (z. B. Leistungsentgelt) und aus dem jeweiligen Tarifbereich (VKA, Bund, TV-L).
Wie berechne ich mein Netto für NRW?
Wählen Sie im Rechner das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der Rechner setzt dann den Kirchensteuersatz von 9 Prozent an und berücksichtigt die Sozialversicherungsbeiträge 2026. Sie erhalten Monatsbrutto, Netto sowie die Einzelabzüge für Lohnsteuer, Kirchensteuer, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und VBL.