Was bedeutet TVöD VKA?
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vertritt die kommunalen Arbeitgeber in Deutschland. Der TVöD-VKA regelt Arbeits- und Gehaltsbedingungen der Tarifbeschäftigten in allen Mitgliedsverbänden – etwa KAV NRW, TgdL, AVK oder VbA.
Tariflich gegliedert ist das System in die Entgeltgruppen E 1 bis E 15 einschließlich der Übergangsgruppe E 2ü sowie sechs Erfahrungsstufen. Der Rechner oben berechnet Tabellenentgelt, Netto und Jahressonderzahlung für genau diese Tabelle.
TVöD VKA im Vergleich
| Merkmal | TVöD VKA | TVöD Bund | TV-L |
|---|---|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunen, Stadtwerke, Eigenbetriebe | Bundesministerien, Bundesämter | Länder & kommunale Träger (teils) |
| Wochenarbeitszeit | 39 Stunden | 39 Stunden | 39–41 Stunden (je Land) |
| Jahressonderzahlung | 85 % (alle Gruppen, 2026) | 95 / 90 / 75 % gestaffelt | je nach Landstarifvertrag |
| Entgeltgruppen | E 1 – E 15 | E 1 – E 15 | E 1 – E 15 |
Unterschiede bei den Tabellenwerten ergeben sich aus den getrennten Tarifverhandlungen. Für Länderbeschäftigte empfiehlt sich der Vergleich mit dem TV-L-Landesdurchführungsvertrag.
Häufige Fragen
Was bedeutet VKA im TVöD?
VKA steht für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände – der Zusammenschluss der kommunalen Arbeitgeber in Deutschland. Die VKA ist Tarifpartner der ver.di im TVöD; die Entgelttabelle TVöD VKA (Anlage A) ist die Grundlage der Gehälter in Städten, Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Betrieben.
Welche regionalen Arbeitgeberverbände gehören zur VKA?
Zu den Mitgliedern zählen unter anderem der KAV NRW, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TgdL), der Arbeitgeberverband kommunaler Betriebe (AVK), die Vereinigung bayerischer Arbeitgeberverbände (VbA) sowie regionale KAV in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und den übrigen Bundesländern.
Was unterscheidet TVöD VKA von TV-L und TVöD Bund?
Der TV-L gilt nur für Länder und kommunale Aufgabenträger in einigen Bundesländern, der TVöD Bund für Bundesbehörden, der TVöD VKA für die meisten Kommunen. Alle drei verwenden Entgeltgruppen und sechs Stufen, unterscheiden sich aber in Tabellenwerten, Jahressonderzahlung und Zulagen. Für Beschäftigte bei Ländern lohnt sich der Vergleich mit dem jeweiligen Landstarifvertrag.
Wie wird die Jahressonderzahlung in der VKA berechnet?
Seit 2026 gilt einheitlich ein Satz von 85 Prozent für alle Entgeltgruppen (§ 20 TVöD VKA). Bemessen wird der Durchschnitt des Tabellenentgelts der Monate Juli bis September; ausgezahlt wird die Zahlung zusammen mit dem Novembergehalt, sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht.
Gibt es zusätzlich zum Tabellenentgelt Zulagen?
Ja. Zum Tabellenentgelt können Funktions-, Gefahren-, Schicht- und Zulagen für schwere Tätigkeit sowie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kommen. Dazu tritt in vielen Kommunen das Leistungsentgelt (LOB) nach § 18 TVöD VKA. Diese Bestandteile erhöhen das Brutto, sind aber nicht Teil der Gehaltstabelle.