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Vergleich

TVöD Bund vs. TVöD VKA

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Bundes- und Kommunalbeschäftigten.

Obwohl sowohl der Bund als auch die Kommunen im TVöD geregelt sind, bestehen in der Praxis deutliche Abweichungen – bei den Entgeltwerten, bei der Jahressonderzahlung und bei den Terminen der Tarifanpassungen.

TVöD Bund vs. VKA: Kriterien im Vergleich

KriteriumTVöD BundTVöD VKA (Kommune)
GeltungsbereichBundesministerien, Bundesämter, BundesbehördenStädte, Gemeinden, Landkreise und Verbände
Tarifparteienver.di / dbbver.di / dbb (VKA)
Regelmäßige Arbeitszeit (Vollzeit)39,0 Stunden / Woche39,0 Stunden / Woche
Weihnachtsgeld (§ 20 TVöD)Gestaffelt: 95 % (E 1 – E 8), 90 % (E 9a – E 12), 75 % (E 13 – E 15)Einheitlich 85 % für alle Entgeltgruppen
TabellenentgeltEigene Entgelttabelle (TVöD-Bund)Eigene Entgelttabelle (TVöD-VKA)
Erhöhung aus der Tarifeinigung 06.04.2025+2,8 % ab 01.03.2026+2,8 % ab 01.05.2026
Leistungsentgelt (§ 18 TVöD)Geregelt, Ausgestaltung durch den ArbeitgeberGeregelt, Ausgestaltung durch den Arbeitgeber
Landesbeschäftigte (TV-L)nicht anwendbarnicht anwendbar – eigener Tarifvertrag der Länder

Direkter Gehaltsvergleich (Stufe 3, 2026)

EntgeltgruppeTVöD VKATVöD BundDifferenz
E63.580,46 €3.580,46 €0,00 €
E9a4.097,67 €3.981,07 €-116,60 €
E135.709,87 €5.709,87 €0,00 €

Monatsbrutto in Vollzeit (39 Std./Woche), Stufe 3, Entgelttabellen 2026. Positive Differenz = Bund zahlt mehr.

Häufige Fragen

Gilt der TVöD Bund für Kommunen?

Nein. Kommunale Arbeitgeber verwenden den TVöD-VKA, Bundesbehörden den TVöD-Bund. Beide Tarifverträge teilen sich Aufbau, Entgeltgruppen und Stufen, unterscheiden sich aber bei den Entgeltwerten und bei der Jahressonderzahlung.

Welcher TVöD zahlt mehr: Bund oder Kommune?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Entgelttabellen unterscheiden sich je Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe – in manchen Gruppen liegt der Bund vorn, in anderen die Kommune. Die Tabelle oben zeigt den direkten Vergleich für Stufe 3 aus den Tabellen 2026.

Warum ist das Weihnachtsgeld unterschiedlich?

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD wird je Tarifbereich eigenständig vereinbart: Der TVöD-Bund staffelt den Satz nach Entgeltgruppe (95, 90 oder 75 Prozent), die Kommunen zahlen einheitlich 85 Prozent des jeweiligen Tabellenentgelts der Stufe.

Gilt der TVöD auch für Landesbehörden?

Nein. Für Beschäftigte der Bundesländer gilt der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder). Er ähnelt dem TVöD strukturell, hat aber eigene Tabellen – ein Wechsel zwischen Kommune und Land bedeutet daher immer einen Neuberechnung des Gehalts.

Wo finde ich den passenden Rechner für meinen Arbeitgeber?

Für den Bund nutzen Sie den TVöD Bund Rechner, für kommunale Städte und Gemeinden den TVöD Kommune Rechner. Beide rechnen mit der jeweils gültigen Entgelttabelle und ergeben Brutto, Netto und Jahressonderzahlung für 2026.