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Grundlagen

Was ist der TVöD?

Alles, was Sie über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst wissen müssen.

Der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) ist der zentrale Tarifvertrag für Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen in Deutschland. Er löste am 1. Oktober 2005 den früheren BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) ab und wird tariflich von ver.di und dbb ausgehandelt.

Geltungsbereich: Wer fällt unter den TVöD?

Der TVöD gilt für mehr als zwei Millionen Angestellte im öffentlichen Dienst. Nicht zum TVöD gehören Landesbeschäftigte (für sie gilt der TV-L) sowie Beamtinnen und Beamte (für sie gelten die jeweiligen Besoldungsgesetze). Auch kirchliche Einrichtungen und der private Sektor unterliegen eigenen Tarifwerken.

Die 4 Sparten des TVöD:

  • • TVöD-V (VKA): Allgemeine Verwaltung der Städte, Gemeinden und Landkreisezum Rechner →
  • • TVöD-B (Bund): Bundesministerien, Bundesämter und Bundesbehördenzum Rechner →
  • • TVöD-SuE: Sozial- und Erziehungsdienst: Erzieherinnen, Sozialarbeitendezum Rechner →
  • • TVöD-P (BT-K/BT-B): Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern und Einrichtungenzum Rechner →

Aufbau: Entgeltgruppen, Stufen und Zulagen

Das Entgelt ergibt sich aus zwei Achsen. Die Entgeltgruppe bildet den Anspruch der Tätigkeit ab (E 1 bis E 15, dazu die S-Gruppen des Sozial- und Erziehungsdienstes und die P-Gruppen der Pflege), die Erfahrungsstufe die Berufserfahrung. Insgesamt gibt es sechs Stufen mit Laufzeiten von einem, zwei, drei, vier und fünf Jahren (§ 16 TVöD).

Zusätzlich zum Tabellenentgelt kommen Leistungsbestandteile hinzu: Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (§ 8 TVöD), Schicht- und Erschwerniszuschläge, Funktionszulagen sowie die Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD), die zusammen mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird.

Tarifabschluss 2025 für das Tarifjahr 2026

Einigung am 06.04.2025: +2,8 % Tabellenentgelt (VKA und SuE ab 01.05.2026, Bund ab 01.03.2026) sowie eine einmalige Sonderzahlung von 1.200 €. Die angehobenen Tabellen gelten vom 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Häufige Fragen

Was bedeutet TVöD?

TVöD steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Er regelt Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub für Tarifbeschäftigte des Bundes und der Kommunen in Deutschland. Der TVöD löste am 1. Oktober 2005 den BAT ab und wird von ver.di und dbb verhandelt.

Für wen gilt der TVöD?

Gilt für Tarifbeschäftigte bei Bund und Kommunen sowie im Sozial- und Erziehungsdienst und in der Pflege. Nicht erfasst sind Landesbeschäftigte (TV-L) und Beamtinnen und Beamte (Besoldungsrecht). Kirchliche Einrichtungen, der private Sektor und die Bahn unterliegen eigenen Tarifwerken.

Was ist der Unterschied zwischen TVöD und TV-L?

Der TVöD gilt für Bund und Kommunen, der TV-L für die Bundesländer. Beide Tarifwerke haben dieselbe Gliederung in Entgeltgruppen und Stufen, unterscheiden sich aber bei Werten und Laufzeiten – die Entgelttabellen fallen deshalb je nach Arbeitgeber unterschiedlich aus.

Wie setzt sich das TVöD-Gehalt zusammen?

Grundlage ist das Tabellenentgelt aus der Kombination aus Entgeltgruppe (E 1 bis E 15, S- oder P-Gruppe) und Erfahrungsstufe (1 bis 6). Dazu kommen Zuschläge und Zulagen wie Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, Schicht- und Erschwerniszuschläge sowie die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD.

Wie viele Arbeitsstunden hat ein TVöD-Vollzeitjob?

Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 39 Stunden – sowohl im TVöD-VKA als auch im TVöD-Bund sowie im Sozial- und Erziehungsdienst und in der Pflege. Teilzeit wird als Prozentwert der Vollzeit angegeben und linear auf das Tabellenentgelt umgerechnet.

Wie hoch ist die aktuelle Erhöhung im TVöD?

Nach der Tarifeinigung vom 06.04.2025 steigen die Tabellenentgelte um 2,8 Prozent – für VKA und SuE ab 01.05.2026, für den Bund ab 01.03.2026. Zudem wurde eine einmalige Sonderzahlung von 1.200 Euro vereinbart.